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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SOLERGY

1. GÜLTIGKEIT UND ANNAHME DIESER ANFORDERUNGEN

Für alle Verträge zwischen Solergy und seinen Kunden gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausgenommen abweichende Bestimmungen, sofern im Einvernehmen mit Solergy etwas anderes vereinbart wird.  

Unser General sowie unser Sonderverkäufe und Lieferbedingungen gelten auch dann als von unserem Kunden anerkannt, wenn sie seinen Allgemeinen oder Besonderen Einkaufsbedingungen widersprechen. Letztere binden Solergy nur, wenn sie von Solergy ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Eine solche Vereinbarung kann keinesfalls daraus abgeleitet werden, dass Solergy den Handelsvertrag angenommen hätte, ohne gegen die Bestimmungen zu protestieren, die sich auf die allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen oder auf andere ähnliche Bestimmungen des Kunden beziehen.  

 

2. VORSCHLÄGE UND BESTELLUNGEN 

Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und eventueller Recupel/Bebat-Beiträge. Jeder vom Kunden erteilte Auftrag oder Auftrag bindet diesen, Solergy jedoch erst nach schriftlicher Bestätigung. Auch elektronische Bestellungen des Kunden sind erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Solergy verbindlich. Im Falle einer Stornierung der Bestellung haftet der Käufer für einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes ohne Mehrwertsteuer.  

Solergy behält sich das Recht vor, die Verkaufspreise jederzeit vor Lieferung der Ware entsprechend Änderungen der Einstandspreise oder des Lieferpreises anzupassen Wechselkursschwankungen von Fremdwährungen; Dieses Recht bleibt uneingeschränkt bestehen, unabhängig von Angeboten, Preislisten, Preisangaben auf der Website oder der Auftragsbestätigung von Solergy. Gegebenenfalls und soweit die Anpassung zu einer Preiserhöhung von mehr als 5 % führt und sich nicht aus dem Gesetz ergibt, behält sich der Kunde das Recht vor, die Bestellung zum neuen Preis innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung zu stornieren.  

Solergy kann nicht für die Nichtausführung einer Bestellung haftbar gemacht werden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, z Lieferanten von Solergy, it Zerstörung von Gütern infolge von Unfällen, Streiks, Feuer, Überschwemmungen usw. Diese Liste ist nicht abschließend. 

Wenn eine der oben beschriebenen Situationen eintritt, ist Solergy nicht verpflichtet, die Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit des Umstands nachzuweisen, der höhere Gewalt darstellt.ein.  

 

3. VERPFLICHTUNGEN 

Die Zwischenhändler, Vertreter, Beauftragte und Mitarbeiter von Solergy haben kein Recht, das Unternehmen in irgendeiner Weise zu binden. Von ihnen erteilte Aufträge oder Aufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch einen Geschäftsführer oder eine hierzu ausdrücklich bevollmächtigte Person von Solergy gültig. Solergy behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, für die keine solche Bestätigung erfolgt ist. 

 

4. LIEFERUNGEN UND LIEFERZEITEN  

Eine Lieferung erfolgt standardmäßig in unserem Sammellager. Der Transport per Transportmittel erfolgt auf Risiko und Gefahr des Käufers, unabhängig von der Transportart und den Lieferbedingungen. Für die Lieferung von Solarmodulen an den Bestimmungsort in den Niederlanden kann für jede Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 500 Euro ohne Mehrwertsteuer eine frachtfreie Lieferung zulässig sein. Wir lehnen jegliche Haftung ab, sobald das Material unser Lager verlassen hat, auch im Falle einer frachtfreien Lieferung. Kostenloser Versand. Es obliegt dem Empfänger, die Sendung bei Ankunft zu überprüfen und gegebenenfalls Regress gegen die Spediteure einzuleiten. Hierzu ist ausschließlich der Empfänger berechtigt. Die angegebenen Lieferzeiten dienen lediglich der Information und sind daher unverbindlich. Eine verspätete Lieferung kann unter keinen Umständen zu einer Geldbuße, Schadensersatz oder Kündigung des Vertrags führen. Von der vorstehenden Regelung kann nur durch eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgewichen werden. Solergy behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, die Teilverkäufe darstellen. Eine Teillieferung einer Bestellung kann dazu führen, dass die Zahlung der gelieferten Waren verweigert wird Waren rechtfertigen nicht. Muss der Käufer die Ware abholen und unterlässt er dies, Solergy behält sich das Recht vor, nach Ablauf einer Frist von fünfzehn Tage, um die Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung als aufgelöst zu betrachten Mahnung. Solergy behält sich außerdem das Recht vor, für die Lagerung der Ware bis zur Abholung durch den Käufer eine Lagergebühr zu erheben. Auch die Lagerung der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. 

 

5.EIGENTUMS- UND GEFAHRENÜBERGANG  

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Hauptsumme, der Kosten, der Zinsen und gegebenenfalls einer Entschädigung Eigentum von Solergy. Die Gefahr geht jedoch mit Vertragsschluss, der mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung gemäß Punkt 2 erfolgt, auf den Käufer über. Der Kunde hat in keinem Fall Zugriff auf die gelieferte Ware oder Materialien, wenn die oben genannten Zahlungen an Solergy gemäß Artikel 5 nicht geleistet wurden. Insbesondere ist es dem Kunden nicht möglich, das Eigentum daran an Dritte zu übertragen, es zu verpfänden oder mit einer Sicherheit oder einem Privileg zu belasten. Wenn dies geschieht, ist die Übertragung, Verpfändung, Sicherheit oder das Privileg in keinem Fall gegenüber Solergy durchsetzbar und der Käufer ist für alle Schäden verantwortlich, die Solergy durch die Einreichung eines Einspruchs gegen die Übertragung, Verpfändung, Sicherheit oder das Privileg erlitten hat. Privileg oder aus der Rücknahme der gelieferten, aber unbezahlten Ware. Bis zur vollständigen Zahlung des Preises für die gekaufte Ware wird der Kunde Solergy über die Unterbringung der Ware und Materialien in einem vom Kunden gemieteten Raum informieren und ggf. die Identität und den Wohnsitz des Vermieters offenlegen. Bei Strafe des Volltreffers Bei Schadensersatz hat der Kunde Solergy per Einschreiben über jede Pfändung durch Dritte zu benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, Solergy die Rücknahme der Ware ohne Vorankündigung zu ermöglichen und trägt die Kosten der Beseitigung der Ware. Der Name des Dritterwerbers ist Solergy unverzüglich per Einschreiben mitzuteilen. 

6. BESCHWERDEN  

Jegliche Reklamation bezüglich der gelieferten Waren, wie z. B. Schäden, Unvollständigkeit, Fehler oder andere sichtbare Mängel oder Nichtkonformitäten, muss an eingereicht werden Solergy muss innerhalb von acht Tagen nach Erhalt per Einschreiben an den Sitz des Unternehmens in Garstelanden 8, 7676TC Westerhaar-Vriezenveensewijk unter Angabe der Rechnungsnummer oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, der Versandanzeige und in jedem Fall vor dem Erhalt benachrichtigt werden Weiterverkauf der Ware. Nach Ablauf dieser Frist werden keine weiteren Maßnahmen zur Beschwerde ergriffen.  

Versteckte Mängel berechtigen nur dann zum Schadensersatz, wenn sie Solergy innerhalb kurzer Zeit, d.h. 8 Tage nach Auftreten des versteckten Mangels, mitgeteilt werden und in der Zwischenzeit keine Reparaturarbeiten oder sonstige Änderungen an der Ware vorgenommen wurden. Verschleiß, Schäden, die auf Fahrlässigkeit, unzureichende Kontrolle und Überwachung, unzureichende Wartung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, können nicht als versteckter Mangel angesehen werden und berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Ersatz.  

Jede Reklamation bezüglich Rechnungen muss per Einschreiben erfolgen adressiert an den Sitz der Unternehmen in Garstelanden 8, 7676TC Westerhaar-Vriezenveensewijk und dies innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Sofern dies nicht der Fall ist, gilt dies unter Beachtung der dort aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Es gelten die Rechnungsbedingungen ohne Vorbehalte angenommen. Eine Reklamation kann unter keinen Umständen einen Zahlungsaufschub rechtfertigen.  

 

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Jede vom Kunden erteilte Bestellung ist unwiderruflich, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wurde oder nicht. Die vom Kunden gezahlte Anzahlung wird vom endgültigen Rechnungspreis abgezogen. 

Außer ausdrücklich Ansonsten sind alle unsere Rechnungen vor Lieferung am Firmensitz zahlbar. Bei Verzug oder Verspätung werden automatisch und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat fällig. Eine pauschale Entschädigung wird ebenfalls von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung gezahlt werden in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages (mindestens jedoch 60,00 EUR) im Wege der Schadensersatzklausel fällig.

Jede Zahlung wird von Solergy dem Ältesten in Rechnung gestellt  ausstehende Rechnung. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag einer einzelnen Rechnung erfolgt der Protest einer einzelnen Rechnung  Wechsel (auch wenn nicht wurde akzeptiert), jede Anfrage für Zulassung zum Verfahren betreffend das Kontinuitätsgesetz Gesellschaften, einvernehmlich oder gerichtlich, jeder Antrag auf Zahlungsaufschub, auch nicht offiziell, oder jede andere Tatsache, aus der es Zeigt sich Zahlungsunfähigkeit des Kunden, wird der Restbetrag fällig von allen anderen, auch von denen, die es nicht sind Rechnungen sind kraft Gesetzes abgelaufen und ohne Inverzugsetzung sofort fällig und zahlbar. Darüber hinaus behält sich Solergy vor Diese Fälle behalten sich das Recht vor ohne Inverzugsetzung, alle Lieferungen aussetzen. Im Falle einer einseitigen Kündigung von der Zustimmung durch den Kunden wird er Entschädigung an Solergy werden 30 % fällig der Gesamtpreis. Solergy-Reserven Allerdings besteht die Möglichkeit für einen einen höheren Schadensersatz geltend zu machen der Festbetrag, wenn dadurch ein höherer Schaden entstehen kann beweisen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt gesondert der Installation oder an der Inbetriebnahme der gelieferten Ware Waren

8AUSDRÜCKLICH AUFLÖSUNGSBESTIMMUNG

Die Parteien stimmen ausdrücklich zu dass die Bestimmungen dieses Artikels eine ausdrücklich auflösende Klausel beenden.
Solergy behält sich das Recht vor, dies zu tun Der Vertrag gilt jederzeit als gekündigt ohne Vorankündigung berücksichtigt werden auch keine Entschädigung wegen Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum eines einzelnen Bill, der Protest von a Wechsel (auch wenn nicht angenommen wurde), falls Insolvenz wird beantragt oder durch den Kunden, falls vorhanden Antrag auf Zahlungsaufschub, nicht einmal offiziell oder irgendeine andere Tatsache Daraus ergibt sich die Zahlungsunfähigkeit Der Kunde erscheint. Gegebenenfalls, sowie im vorgesehenen Fall Artikel 4, der Kunde hat a eine Entschädigung fällig ist von 30 % des Gesamtpreises, unter Reservierung der Möglichkeit für Solergie zu einem höheren Schadensersatz verlangen, wenn der tatsächlich erlittene Schaden ist höher beträgt 30 % des Gesamtpreises. Die mögliche einzige Tatsache, dass der Kunde wird zu einem Verfahren zugelassen der gerichtlichen Neuordnung stellt keinen Grund für die Beendigung des Verfahrens dar Vereinbarung kraft Gesetzes, außer wenn entsprechend Artikel 35 Kontinuitätsgesetz Unternehmen -(eins) Vertragsverletzung(en) des Der Kunde existiert derzeit dass es zugelassen ist Gerichtsverfahren Umstrukturierung, und er tut dies nicht etwaige Verstöße rückgängig zu machen. innerhalb von 15 Tagen nach dem Inverzugsetzung hierfür durch den Gläubiger.

9. AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND ANWENDBARES RECHT

Bei Streitigkeiten bezüglich des Stroms Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Zuständigkeit der Gerichte von der Gerichtsbezirk Almelo. Diese Gerichte werden ausdrücklich von den Parteien als von jeder zuständigen Gerichtsbarkeit anerkannt und
akzeptiert. Jeder Streit zwischen dem Kunden und Solergy wird allein kontrolliert nach niederländischem Recht.

Solergie

Umsatzsteuernummer NL002120193B79
IBAN no NL63 ABNA 0405 9574 24
Handelskammer-Nr 58788379

Adresse

Garstelanden 8
7676TC
Westerhaar-Vriezenveensewijk